Virus-Epidemie und Massage - geht das?


Nachtrag: Am Dienstag 17.03.2020 ist die durch den Bundesrat ausgerufene ausserordentliche Lage in der Schweiz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt und vorerst bis 19.04.2020 ist es Dienstleistungsunternehmen, deren Leistung im Körperkontakt mit dem Kunden erbracht werden, untersagt zu arbeiten. Die Bodyalarm GmbH kann deshalb vorerst keine Massagen am Arbeitsplatz anbieten. Gerne stehen wir Ihnen jedoch weiterhin bei Fragen zur Ergonomie oder bei Interesse an unserem Angebot nach der überstandenen Krise zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!

 

Der nachfolgende Blog-Artikel wurde am 02.03.2020 zu einem Zeitpunkt verfasst, als die Lage noch nicht derart angespannt war und es aus medizinischer Sicht vertretbar war - unter verschärften hygienischen Massnahmen - Massagen durchzuführen.

 


In der Schweiz herrscht eine besondere Lage. Das Corona Virus COVID-19 ist ausgebrochen und die Bevölkerung will und soll sich davor schützen. Das Bundesamt für Gesundheit hat entsprechende Verhaltensregeln ausgerufen. Darf ich mich da überhaupt massieren lassen? Wie gefährlich ist es, jetzt eine Therapie zu besuchen?

 

Die wichtigste Antwort zuerst: Ja, sofern Sie keine Grippeanzeichen spüren, ist eine Massage weiterhin unbedenklich. Bodyalarm stellt mit folgenden Massnahmen sicher, dass Sie als Mitarbeiter/-in mit einem guten Gefühl Ihre Massage am Arbeitsplatz geniessen können: 

 

Ordentliche Anamnese

Sie werden vor jeder Behandlung nach Grippe-Symptomen befragt. Falls Sie welche haben, findet keine Behandlung statt und Sie sollten nach Hause gehen.

 

Hygiene Massnahmen Therapeut

Bodyalarm stellt zu jedem Zeitpunkt die notwendige Hygiene sicher. Der Therapeut desinfiziert vor und nach dem Kontakt mit dem Mitarbeiter seine Hände. Er fasst sich während der Therapie nicht ins Gesicht (Nase/ Mund/ Augen).

 

Hygiene Massnahmen Material

Der Therapiestuhl wird nach jeder Behandlung desinfiziert. Frotteewäsche wird nach jedem Klienten gewechselt. Alle Behältnisse, die während der Behandlung benutzt wurden, werden danach desinfiziert.

 

Diese Massnahmen werden grundsätzlich (und besonders während der saisonalen Grippewelle) von Bodyalarm eingehalten.

 

Worauf sollten Sie selber achten?

Hier die wichtigsten Verhaltensregeln, wie sie das Bundesamt für Gesundheit per 06.03.2020 kommuniziert hat:

 

Gründlich Hände waschen (Video-Link).

 

In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen (Video Link).

 

Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.

 

Händeschütteln vermeiden.

 

Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.

 

Abstand halten, besonders gegenüber älteren Personen

 

Weitere Informationen: Website Bundesamt für Gesundheit

 

Autor: Michael Meier / Bildquelle: Bundesamt für Gesundheit / aktualisiert am 10.03.2020

 

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